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Vergessene Betriebsrenten - Was erben Angehörige?

Arbeitsgericht Hannover, Az. 9 CA 276/18)

 

Nicht immer, wenn Angestellte von ihrem Arbeitgeber eine Betriebsrente erhalten, erinnern Sie sich bei Renteneintritt daran, dass sie ehemals eine Zusage erhalten haben. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn jemand den Arbeitgeber vor Renteneintritt verlässt und bis zum Renteneintritt noch verschiedene andere Arbeitgeber hat, die eine Versorgung eventuell nicht anbieten oder einen anderen Durchführungsweg wählen etc. Dann verstirbt diese Person unter Umständen, ohne je in den Genuss ihrer Betriebsrente gekommen zu sein. So war es auch in dem von uns vor dem Arbeitsgericht Hannover verhandelten Fall. Der ehemalige und inzwischen verstorbene Mitarbeiter eines großen Computerherstellers hatte von seinem Arbeitgeber in den 1970er Jahren eine Betriebsrente in erheblicher Höhe über den Durchführungsweg der Unterstützungskasse zugesagt bekommen. 1994 schied er aus. Bei Ausscheiden wurde ihm eine anteilige Altersrentenversorgung in Höhe von jährlich 21.475,02 DM (10.980,00 EURO) errechnet und die Papiere dafür ausgehändigt. Im Laufe seines weiteren Arbeitslebens vergaß er dieses Versorgungsanrecht.

Bei Eintritt des Rentenalters war er bereits in die Tschechoslowakei (seine alte Heimat) gezogen, wo er im Jahr 2018 verstarb. In seinen Kindern hatte er aber aufmerksame Erben. Diese lösten den Nachlass auf und fanden dabei die Unterlagen der Unterstützungskasse. Mit diesen Unterlagen wendeten sie sich an die Kasse, um zu erfahren, ob denn die Betriebsrente als Altersrente gezahlt worden sei. Das wurde verneint. Auch eine Hinterbliebenenrente konnte nicht gezahlt werden, da die Kinder das Alter, bis zu dem sie selbst eine solche Rente erhalten hätten, bereits überschritten hatten. – Was tun?

 

§ 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt in seinem Absatz 1 für die Erben: „Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.“
Man spricht in diesem Zusammenhang von der sogenannten Gesamtrechtsnachfolge. Es bedeutet, dass der Rechtsnachfolger in die Gesamtheit, also in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen (Erblasser) eintritt.
Im vorliegenden Fall hatte der Erblasser das Recht auf eine Betriebsrente, die ihm nicht ausgezahlt worden war.
Damit hatte die Erbengemeinschaft nicht etwas ein eigenes Recht auf eine geringe Hinterbliebenenrente, sondern sie klagte das auf sie - aufgrund der Erbschaft – übergegangene Recht des verstorbenen Vaters auf die Betriebsrente ein. Dies konnten wir vor dem Arbeitsgericht Hannover für einen unverjährten Zeitraum von insgesamt 3 Jahren geltend machen – ins. 32.940,00 EURO.

Das Verfahren endete erfolgreich für die Erbengemeinschaft, die am Ende den vollen eingeklagten Betrag - abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge – ausgezahlt bekam.

 

Oktober 2020