Ich vertrete bundesweit Ihre Interessen in allen Fragen und Fällen zur betrieblichen Altersversorgung – und das sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Die 20-jährige Erfahrung macht die Kanzlei auf diesem Gebiet überaus kompetent. Es ist die ausgeprägt hohe Spezialisierung, von der die Mandanten immer wieder profitieren und die sie schätzen. Beraten werden u.a. Versorgungswerke, Firmen und Einzelpersonen.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Begutachten und Erstellen von Versorgungsordnungen ebenso wie die Bewertung, Betreuung und die Risikoanalyse der betrieblichen Altersversorgung – inklusive der ständigen, begleitenden Beratung und Einarbeitung von Gesetzesänderungen in betriebliche Versorgungssysteme. Bei Firmenfusionen (Mergers & Acquisitions) wird das Zusammenführen der betrieblichen Versorgungssysteme begleitet.
Die Kanzlei hat Erfahrung in der Sanierung und Neuordnung großer Versorgungssysteme. Starke Partner wie etwa Versicherungsmathematiker werden dabei eingebunden. Bei Ausschreibungen von betrieblichen Versorgungssystemen bieten wir eine fundierte und individuelle rechtliche Betreuung.
Die Kanzlei berät Personalabteilungen in allen Fragen zur betrieblichen Altersversorgung und zu betriebsrentenrechtlichen Fragen.
Spezielle Erfahrungen bestehen darüber hinaus in der Betreuung kirchlicher Versorgungssysteme sowie in der Beratung von Verbänden und Organisationen wie etwa Tarifvertragsparteien.
Weitere Leistungen:
bAV - Tarifvertragsarchiv
Schulungen im Bereich der bAV
Betriebsrentenrechtliche Sammelklagen
Erstellung von vorprozessualen und prozessualen Rechtsgutachten auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung. So lassen sich Risiken zuverlässig abwägen.
In der betrieblichen Altersversorgung gehört die Kanzlei bundesweit zu den versiertesten rechtlichen Beratern. Ich berate auch Sie gerne – kompetent, effektiv, erfolgreich.