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Die App bAV-Tarifvertragsassistent enthält ab sofort die neue „hogarente“.

Der zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) und der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) bisher bestehende Tarifvertrag (TV hogarente) zur betrieblichen Altersversorgung wurde neu verhandelt. Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 01. Januar 2019 in Kraft. Bei dem Tarifvertrag handelt es sich um eine sogenannte Branchenlösung. Das bedeutet, es wurde ein Mustertarifvertrag für die gesamte Branche  erhandelt. Dieser Tarifvertrag wurde dann unverändert von allen 18 Landesverbänden wortgleich übernommen. Das bedeutet in 18 Tarifvertragsgebieten (16 Bundesländer sowie die Tarifvertragsgebiete Weser/Ems, Ostriesland) gelten für die Hotel und Gaststättenverbände die gleichen Regelungen.


Für wen gilt der Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag gilt immer für die, die tarifvertragsgebunden sind und in dem fachlichen und persönlichen Anwendungsbereich eines Tarifvertrags arbeiten. Das heißt hier: Arbeitgeber sind tarifgebunden, wenn sie tarifgebundenes Mitglied des DEHOGA sind und unter den fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen.  Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind tarifgebunden, wenn sie Mitglied der NGG sind und unter den persönlichen Geltungsbereich fallen. Außerdem ist es möglich, dass Tarifverträge für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer  angewandt werden, auch wenn diese nicht Mitglied der NGG sind, um so im Betrieb kein Ungleichgewicht  aufkommen zu lassen.

Nicht tarifgebundenen Betrieben steht die Anwendung der Branchenlösung frei.

Muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter über den neuen Tarifvertrag informieren?

Im Tarifvertrag ist geregelt, dass die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer über die Branchenlösung zu informieren ist. Das kann zum Beispiel ein Aushang am schwarzen Brett oder ein Gehaltsbeileger sein.

Welche wesentlichen Unterschiede gibt es zur bisherigen hogarente?

  • Der bisherige Arbeitgeberbeitrag von 150 Euro wurde auf 240 Euro jährlich erhöht. Dadurch können Arbeitgeber jetzt unter bestimmten Voraussetzungen die neue staatliche Geringverdienerförderung nutzen und einen steuerlichen Zuschuss zum Arbeitgeberbeitrag erhalten.
  • Zusätzlich wurde der Tarifvertrag an die neuen Bedingungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz angepasst.
  • Der Anspruch auf den Arbeitgeberbeitrag entsteht in der Regel nach 24 Monaten (bisher 12 Monate)
  • Teilzeitkräfte erhalten einen anteiligen Arbeitgeberbeitrag entsprechend ihrer Arbeitszeit
  • Azubis erhalten den Arbeitgeberbeitrag, wenn sie zusätzlich freiwillig Entgelt umwandeln.
  • Der Produktanbieter wurde gewechselt. Die hogarente wird nun von der SIGNAL IDUNA umgesetzt.
  • ausschließlich Direktversicherung.
  • Der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung beträgt 16% wenn und solange Sozialversicherungsbeiträge erspart werden.

Was ist mit bestehenden Verträgen?

Ein Arbeitgeber hat die tarifliche Altersvorsorge bisher über HDI/ERGO/Sonstige organisiert. Kann er diese weiterführen?

  • Neue Verträge sind für die tarifvertraglichen Beiträge nach dem Tarifvertrag über die SIGNAL IDUNA Leben abzuschließen.
  • Wenn bereits eine tarifvertragskonforme hogarente bei HDI und ERGO besteht, hat der Arbeitgeber nach dem Tarifvertrag eine Wahl:
    - Die Verträge können auf den neuen Arbeitgeberbeitrag erhöht werden.
    - Eine Aufteilung des Arbeitgeberbeitrags auf den bestehenden Vertrag und eine neue hogarente ist auch möglich.
    - Alternativ kann der bestehende Vertrag beitragsfrei gestellt werden und für den vollen Arbeitgeberbeitrag kann ein neuer Vertrag bei der SIGNAL IDUNA Leben abgeschlossen werden.

Kann ein Arbeitgeber auch für bereits bestehende Verträge bei HDI/ERGO/Sonstigen Anbieterndie Geringverdienerförderung nutzen?

Nein. Denn die bestehenden Alt-Verträge erfüllen nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für die Geringverdienerförderung. Diese wurde ja erst mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt.


Sie brauchen eine Versorgungsordnung für die hogarente?

Rufen Sie uns an. Telefon: 040 34 06 86 01