Über die Kanzlei

Die Kanzlei ist hoch spezialisiert auf betriebliche Altersversorgung, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht. Dabei liegt der Tätigkeitsschwerpunkt auf der betrieblichen Altersversorgung. Wer als Rechtsbeistand auf diesem Feld bestehen will, braucht langjähriges rechtliches Fachwissen, Verständnis für Bilanzen und Versicherungsmathematik. Außerdem die Kompetenz, die Interessen der Mandanten bestmöglich zu vertreten. In der Kanzlei ist diese Kompetenz gegeben, weil auf diesem Feld Mandanten seit zwanzig Jahren erfolgreich betreut werden. Neben der rein juristischen Sichtweise behalte ich immer auch die individuellen Erwartungen der Mandanten im Auge, die ihre gesteckten Ziele schnellstmöglich erreichen wollen. 

 

Bei betrieblichen Versorgungssystemen arbeitet die Kanzlei - wenn dies notwendig ist - mit Ihren Versicherungsmathematikern zusammen oder kann Ihnen unabhängige Aktuare empfehlen. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass man zusammen mit Ihnen finanzierbare, nachhaltige und zukunftsfähige Konzepte erarbeitet.

 

Gerade bei der Beratung von Verbänden zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung ist es wichtig, ein Verständnis für die innere Struktur und die Werte dieses Mandanten zu entwickeln. So lassen sich mögliche Widerstände bereits im Vorwege ausräumen.

 

Wir legen großen Wert darauf, bei der Umgestaltung von Versorgungssystemen alle Entscheidungsträger und Beteiligten frühzeitig in den Prozess einzubinden. Denn es sollen nicht nur rechtliche Notwendigkeiten aufgezeigt werden, sondern es wird auch das Verständnis für das gemeinsam gesteckte Ziel geweckt bzw. den Betroffenen direkt vermittelt.

 

Kooperationspartner sind:

  • Rechtsanwälte Heldt Zülch & Partner (Arbeitsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Markenrecht, betriebliche Altersversorgung)
  • H²B Aktuare GmbH
Rechtsanwalt Christian Guse

Rechtsanwalt Christian Guse

  • Juristisches Studium in Konstanz und Freiburg
  • Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht der Universität Konstanz (Prof. Dr. Hailbronner)
  • Arbeitsaufenthalte in London (Pritchard Englefield & Tobin, solicitors), Kapstadt (Stellenbosch Jan de Munck, Attorney) sowie Freiburg (Kanzlei Martin Öttinger)
  • Seit 1997: eigene Kanzlei Mainz, Hamburg, Fachgebiet Arbeitsrecht, betriebliche Altersversorgung, Sozialversicherungsrecht
  • Privatdozent für Arbeitsrecht (Theologische Hochschule Elstal)